Kanzlei Veith · Duis

Hans-Böckler Straße 21b
Navigationsadresse:
Julius-Kalle-Str. 55


46535 Dinslaken
Tel: 02064 4124 - 0
Fax: 02064 4124 - 25

info@kanzlei-veith-duis.de

www.kanzlei-veith-duis.de

Kontakt
Telefonische Beratung: 02064 4124 - 0

Testamentsvollstreckung

Den Nachlass in Ihrem Sinne abwickeln

Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Erblasser eine weitreichende Einflussnahme über seinen Tod hinaus. Wesentlicher Bestandteil einer umsichtigen Vorsorgeregelung ist die Errichtung eines Testaments, mit dem der Erblasser seine Verfügungen über den Nachlass verbindlich festschreibt. In einem Testament kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der den Nachlass im Sinne des Verstorbenen regelt. Das Amt des Testamentsvollstreckers ist mit einer starken Rechtsmacht verbunden, bringt aber auch eine hohe Verantwortung mit sich. Die Hauptaufgabe ist es, den Willen des Verstorbenen so genau wie möglich umzusetzen. Vor diesem Hintergrund kommen nur Personen in Frage, denen der Erblasser sein unbedingtes Vertrauen entgegenbringt. In der Kanzlei Veith ∙ Duis sind wir uns der besonderen Verantwortung dieses Amtes bewusst.

Verbindliche Vorgaben zum Schutz des Vermögens und der Erben

Der Testamentsvollstrecker ist dem Willen des Verstorbenen verpflichtet. Reibungspunkte zwischen den Hinterbliebenen fallen weg, und die Erben werden nicht mit komplexen erbrechtlichen Abläufen belastet oder überfordert. Der Testamentsvollstrecker regelt alles rund um die Umsetzung des Testaments: Er wickelt den Nachlass ab, erledigt steuerliche Angelegenheiten und alle Bankgeschäfte.

Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers ist insbesondere für Sie als Unternehmer ratsam, wenn Ihr Unternehmen nicht durch den Erbfall zerschlagen werden soll, sondern über einen längeren Zeitraum als Einheit weiterbestehen soll. Auch wenn der Erbe oder die Erben nicht zur Verwaltung des Nachlasses geeignet scheinen oder minderjährig sind, ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll. Der Testamentsvollstrecker kann auch helfen, Zeiten zu überbrücken, bis die Erben reif für die Führung des Unternehmens sind. Sie vermeiden – bei minderjährigen Erben – die Einsetzung eines vom Gericht bestimmten Betreuers.

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind wir wirtschaftlich und rechtlich erfahren. Wir sind mit Ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen und den Besonderheiten Ihres Unternehmens vertraut und gewährleisten gerade in der besonderen Vertrauensstellung als Testamentsvollstrecker die bestmögliche Betreuung.

Leistungsspektrum Testamentsvollstreckung

  • Unterstützung bei Nachfolgeregelungen
  • Vorbereitung eines „Notfallkoffers“ mit allen wichtigen Dokumenten
  • Verwaltung und Erhaltung Ihres Vermögens

Haben Sie Rückfragen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert und schnell weiter – hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht oder nutzen unsere telefonische Erstberatung.

    Bitte geben Sie uns Ihren Namen an (Pflichtfeld)

    Wir benötigen unbedingt auch Ihre eMail Adresse (Pflichtfeld)

    Geben Sie uns bitte auch Ihre Telefonnummer, damit wir Sie unkompliziert erreichen können (Pflichtfeld)

    Natürlich behandeln wir Ihre Daten sicher und nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen!