Kanzlei Veith · Duis

Hans-Böckler Straße 21b
Navigationsadresse:
Julius-Kalle-Str. 55


46535 Dinslaken
Tel: 02064 4124 - 0
Fax: 02064 4124 - 25

info@kanzlei-veith-duis.de

www.kanzlei-veith-duis.de

Kontakt
Telefonische Beratung: 02064 4124 - 0

Erklärung zur Barrierefreiheit

Kanzlei Veith Duis

Name und Anschrift des Unternehmens:
Kanzlei Veith Duis
Steuerberater Wirtschaftsprüfer GbR
Domain: www.kanzlei-veith-duis.de
Hans Böckler Strasse 21b
46535 Dinslaken
Telefon: +49 (0) 2064 / 41240
E-Mail: info@kanzlei-veith-duis.de

Einleitung

Die Kanzlei Veith Duis ist bestrebt, ihre Website www.kanzlei-veith-duis.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kanzlei-veith-duis.de.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Einige unserer und von unserer Webseite verlinkten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
  • Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.
  • HTML Landmarks oder Regionen, wie der Head-, Navigations- oder Hauptinhaltsbereich, haben keinen eindeutigen Namen. Wir werden dies in kommenden Updates unserer Webseite nach und nach aktualisieren.
  • Links, auch in Textblöcken, werden nicht immer im ausreichenden Farbkontrast zur unmittelbaren Umgebung oder durch Unterstriche kenntlich gemacht. Im Rahmen der regelmässigen Überarbeitung unserer Inhalte werden wir Links durch ausreichend Farbkontrast als auch durch einen Unterstrich künftig besser kenntlich machen.
  • Texte werden nicht durch ausreichend Farbkontrast vom Hintergrund abgehoben. Wir arbeiten daran künftig einen besseren Farbkontrast zwischen Text- und Umgebungsfarbe herzustellen.
  • Die Überschriftenstruktur auf einzelnen Seiten entspricht nicht immer dem logischen Aufbau oder einer korrekten hierarchischen Struktur. Wir bemühen uns, die korrekten semantischen Strukturen auf unseren Einzelseiten fortlaufend zu aktualisieren und zu korrigieren.
  • Felder in Kontaktformularen haben nicht immer ein Label / eine korrekte Bezeichnung um assisitiven Technologien unserer Webseiten Besuchern eine hilfreiche Angabe über zu erwartende Inhalte zu geben. Wir werden unsere Formulare dahingehend überarbeiten, daß korrekte Bezeichner in den Formularfeldern verwendet werden.

Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:

  • Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt, zudem arbeiten wir daran auch die historischen Inhalte laufend im Rahmen der Vorgaben der Barrierefreiheit zu aktualisieren.
  • Links und deren Linktexte haben nicht immer einen erkennbaren und beschreibenden Text. Aufgrund der Vielzahl der Links auf unserer Webseite versuchen wir fortlaufend die Linktexte und Linkziele mit beschreibenden Zusatzinformationen zu versehen.
  • In einigen Bereichen unserer Webseite ist das Kontrastverhältnis zwischen Vorder- und Hintergrund nicht ausreichend. Da die Behebung dieser Anforderung durch die vielen Seiten unserer Webseite einen unverhältnismäßig hohe Aufwendung darstellt, werden wir daran arbeiten unsere Webseite grundlegend neu und kontrastreicher zu gestalten.
  • Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit: nicht alle Elemente unserer Webseite können per Tastatur angesteuert werden. Auch sind nicht bei allen per Tastatur angesteuerten Elemente ein Fokus Indikator so gesetzt, daß stets erkannt werden kann welches Element von der Tastatur angesteuert wurde. Wir haben zudem keinen „Skip to Content“ Link, der die Hauptnavigation mittels Tastatur überspringbar macht. In der Hauptnavigation unserer Webseite können die Unterebenen nicht per Tastatur ausgeklappt werden. Interaktive Elemente wie scrollbare Bilder oder Karussellfunktionen in Galerien können nicht per Tastatur bedient werden. Wir nutzen derzeit keine Tastatur-Tastenkombinationen um die Bedienung unserer Webseite zu vereinfachen. Um die Anforderungen an die Tastaturbedienbarkeit zu erfüllen, müssen wir tiefgreifend nachträgliche Änderungen an der Programmierung unserer Webseite vornehmen lassen. Der Umfang dieser Arbeiten stellt derzeit einen unzumutbar hohen Aufwand dar, den wir künftig mit einer Neuprogrammierung unserer Webseite in der Zukunft lösen werden.
  • Eingeschränkte Screenreader Funktionalität: viele Inhalte unserer Webseite können nur schwer oder sogar gar nicht mit einem Screenreader erreicht werden. Das liegt beispielsweise an fehlenden Bezeichnungen oder alternativen Textangaben bei einigen Elementen. Auch sind Funktionen wie das Öffnen oder Schliessen von interaktiven Elementen oder Hinweistexten nur eingeschränkt möglich. Um eine vollständige Screenreader-Kompatibilität zu ermöglichen, müssen viele Bereiche unserer Webseite vollständig neu programmiert werden da aktuell verwendete Plugins zum Teile keine barrierefreien Updates bereit stellen. Eine Aktualisierung dieser Anforderungen an die Screenreader Kompatibilität unserer Webseite stellt derzeit einen unzumutbar hohen Aufwand dar, den wir künftig mit einer Neuprogrammierung unserer Webseite in der Zukunft lösen werden.
  • Synchrone Untertitel, Audiodeskriptionen und barrierefreie Video Player: wir nutzen derzeit sog. „Steuererklärvideos“, die weder Untertitel, noch Audiodeskriptionen oder einen barrierefreien Video Player haben. Wir beziehen diese Videos fertig von einem externen Dienstleister und produzieren, vertonen oder bearbeiten diese Videos in keinster Weise selbst. Ob der externe Dienstleister auch barrierefreie Inhalte und technische Systeme anbietet, die den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen, befindet sich in Prüfung. Für uns ist es aufgrund des enormen Umfanges unzumutbar, alle Videos selbst barrierefrei neu zu erstellen. Wir setzen uns daher mit dem Dienstleister auseinander, um barrierefreie Videos von extern nutzen zu können.

Barrieren melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.kanzlei-veith-duis.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

  • Kontaktformular: https://www.kanzlei-veith-duis.de/kontakt/
  • E-Mail: info@kanzlei-veith-duis.de
  • Telefon: +49 (0) 2064 / 41240
  • Postanschrift: Stichwort Barrieren melden
    Hans Böckler Strasse 21b
    46535 Dinslaken
    Deutschland

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen. Sie erreichen die Ombudsstelle wie folgt:
Ombuds- & Durchsetzungsstelle
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211- 855-5
eMail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Marktüberwachungsbehörde

Überwachungsstelle NRW
Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Mauerstraße 51
40476 Düsseldorf
Telefon: 0211 9449 12 13
Telefax: 0211 9449-8000
E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de

Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. Mai 2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem Prüfbericht zur digitalen Barrierefreiheit die mittels online Prüftools des Anbieters
AccessibiltyChecker.org
4 Peddlers Row, Newark
Delaware, 19702
durchgeführt wurde.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung.

Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 21.05.2025.