Kanzlei Veith · Duis

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Jahresabschlüsse

Bilanzen in Balance bringen

Zum Themenbereich Jahresabschluss gehört für uns die Erstellung von Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnungen – einschließlich der Sonder- und Ergänzungsbilanzen – genauso wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese Leistungen übernehmen wir in der Kanzlei Veith ∙ Duis für Sie in vollem Umfang für die verschiedenen Rechts-formen.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses gilt es, ein breites Spektrum an Adressaten zu berücksichtigen. Das Finanzamt verwendet den Jahresabschluss als Basis für die Berechnung der Steuerlast. Mögliche Investoren bewerten das Potenzial Ihres Unternehmens anhand der vorliegenden Zahlen; auch eventuelle Gläubiger werden ein waches Auge auf Ihr Geschäftsergebnis haben. Zu guter Letzt dient der Jahresabschluss Ihnen selbst als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.

Eine ausgewogene Darstellung Ihrer Geschäftstätigkeit

Egal, welche Interessengruppe wir gemeinsam im Auge haben: Ein guter Jahres-abschluss ist transparent und zeigt ein realistisches Bild der tatsächlichen Verhältnisse. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass Sie damit Vertrauen schaffen – bei den Finanzbehörden, Ihrer Bank und Ihren Geschäftspartnern. Und davon profitieren Sie langfristig.

Neben dem tatsächlichen Jahresabschluss erstellen wir für Sie Vergleichsrechnungen über mehrere Jahre. So können wir im Rahmen unserer gemeinsamen Jahresabschluss-Besprechung auf die Entwicklung eingehen und das aktuelle Jahresergebnis im Gesamtkontext bewerten. Damit gewinnen Sie ein klares Bild Ihres Unternehmens und haben eine transparente Entscheidungsbasis.

Leistungsspektrum Jahresabschluss

Rund um den Jahresabschluss erledigen wir folgende Arbeiten für Sie:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen für alle Unternehmensformen
  • Erstellung von Mehrjahres- und Branchenvergleichen
  • Individuelle Jahresabschlussbesprechungen
  • Offenlegung / Hinterlegung im elektronischen Bundesanzeiger und Übermittlung der
    E-Bilanz an die Finanzverwaltung

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